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Frei stehen in der Schweiz

Die Schweiz kennt kein landesweites Verbot des Übernachtens im Fahrzeug — aber auch kein Recht darauf. Kantone und Gemeinden regeln selbst, und sie tun es unterschiedlich: Graubünden ist restriktiv, andere Kantone tolerieren eine Nacht auf unbewirtschafteten Parkplätzen.

Klar geregelt sind die Tabuzonen: Naturschutzgebiete, Wildruhezonen, Jagdbanngebiete und der Schweizerische Nationalpark. Beschilderung ist in der Schweiz zuverlässig — steht nichts da, gilt das Gemeinderecht, im Zweifel kurz bei der Gemeinde fragen.

Über der Waldgrenze wird eine einzelne Nacht im Rahmen des Bergsports vielerorts toleriert — das betrifft Zelte mehr als Fahrzeuge. Für Camper sind bewirtschaftete Stellplätze und Bauernhöfe (oft mit eigener Beschilderung) die entspannte Wahl; das Preisniveau ist höher als in den Nachbarländern.

Stand der Inhalte: Juni 2026. Regeln ändern sich, Beschilderung vor Ort gilt immer. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung.

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